Ihre Kanzlei vor Ort
Als Partner in Rechtsfragen.
Unsere bereits im Jahr 1984 gegründete Kanzlei führt die Fachanwaltschaften Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht.
Über die bestehenden Fachanwaltschaften hinaus beraten und begleiten wir unsere Mandanten seit Jahrzehnten auch in weiteren Rechtsgebieten des Zivilrechts gerichtlich und außergerichtlich.
Als Fachanwälte begleiten wir unsere Mandanten insbesondere in den folgenden Bereichen:
Erbrecht
- Testament und Vermächtnis
- Schenkung / vorweggenommene Erbfolge
- Erbauseinandersetzung
- Pflichtteilsrecht
- Vorsorgevollmacht
Familienrecht
- Scheidung
- Güterrecht
- Rente
- Kindschaftsrecht
- Unterhalt
- Vorsorgevollmacht
Steuerrecht
- Vermögens- und Unternehmensnachfolge
- Einspruchsverfahren Finanzbehörde
- Klageverfahren Finanzgericht
- Steuerstraf- und Bußgeldverfahren
- Gebühren- und Abgabensachen
Zivilrecht
- Kaufvertragsrecht
- Schadensersatz
- Mietrecht
- Arbeitsrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht